Nutzungsbedingungen fĂĽr yallo fans - das Empfehlungsprogramm fĂĽr Mobile- und Internet-Services
1. Einleitung
Mit dem Empfehlungsprogramm «yallo Fans» ermöglicht yallo / Sunrise Communications AG («yallo») Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen (nachfolgend «Anwerber»), Dienstleistungen und Produkte von yallo an beliebige Drittpersonen (jeweils «Angeworbene Person») zu empfehlen. Für erfolgreiche Empfehlungen erhalten Anwerber eine monetäre Belohnung.
2. Zweck und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln verbindlich die Rahmenbedingungen für die Nutzung sowie die Teilnahme am Programm. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen und Vereine mit Wohnsitz in der Schweiz. yallo ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Anwendbar ist die Version, die im Zeitpunkt der Empfehlung gilt.
3. Teilnahmebedingungen
Anwerber müssen mündige natürliche Personen (ab 18 Jahren) mit Wohnsitz in der Schweiz sein. Angeworbene Personen können natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sein, die noch keine entsprechenden yallo-Produkte nutzen. Zwischen yallo und dem Anwerber entsteht weder ein Arbeits- noch Gesellschaftsverhältnis oder Joint Venture. Der Anwerber handelt eigenständig, auf eigenes Risiko und in eigener Organisation. Der Anwerber ist nicht berechtigt, yallo zu vertreten, Beratungen, Offerten oder Vertragsverhandlungen im Namen von yallo vorzunehmen. Der Anwerber ist allein verantwortlich für die Einhaltung von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.
4. Ablauf des Empfehlungsprozesses
Registrierung über die yallo Fans App oder Webplattform. Übermittlung der Kontaktdaten der Angeworbenen Person durch den Anwerber (nur mit vorgängiger Einwilligung). Prüfung und Kontaktaufnahme durch yallo.
5. Belohnung und Auszahlung
Eine vordefinierte Belohnung wird für jeden erfolgreichen Vertragsabschluss gemäss den Bedingungen ausbezahlt (Liste der prämienberechtigten Produkte). Der Status ist im Wallet der App ersichtlich. Auszahlung auf ein vom Anwerber angegebenes IBAN-Konto. Auszahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Bestätigung. Belohnungen verfallen nach 180 Tagen, wenn keine gültige IBAN hinterlegt ist. Mit der Auszahlung sind sämtliche Ansprüche des Anwerbers abgegolten (inkl. Kundschaftsentschädigung). yallo kann jährliche Höchstbeträge pro Anwerber festlegen (aktuell CHF 25'000 pro Kalenderjahr).
6. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Hinweise
Alle steuerlichen Verpflichtungen (Einkommenssteuer, MWST, Unternehmenssteuer) liegen ausschliesslich beim Anwerber. yallo schuldet keine Beiträge an AHV/IV/EO, ALV oder andere Sozialversicherungen. Der Anwerber ist verpflichtet, sich über seine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Situation selbst zu informieren. Beispiel Kanton Zürich: Nebeneinkünfte bis ca. CHF 2'300 pro Jahr können AHV-beitragsfrei bleiben, sofern keine weiteren selbständigen Einkünfte bestehen. Bei regelmässigen Einnahmen oder höheren Beträgen verlangt die SVA Zürich eine Anmeldung als selbständig Erwerbender. Je nach Umfang kann zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim Handelsregisteramt erforderlich sein. Hinweis: Die Verantwortung für eine korrekte Deklaration und Anmeldung liegt beim Anwerber. Im Zweifel ist die zuständige Steuerverwaltung oder Sozialversicherungsanstalt zu kontaktieren.
7. Ausschluss und Missbrauch
Ausschluss bei Betrug, Missbrauch oder Verstoss gegen diese Bedingungen. Kein Anspruch auf Belohnung für Abschlüsse nach mehr als sechs Monaten ab Empfehlung. yallo behält sich vor, Auszahlungen bei Missbrauch zu verweigern oder zurückzufordern sowie rechtliche Schritte einzuleiten. Der Anwerber entschädigt yallo für Schäden, Kosten oder Sanktionen, die aufgrund von missbräuchlichem Verhalten entstehen.
8. Belohnungsberechtigte Produkte/Dienstleistungen
yallo Mobile, yallo Internet, yallo Internet & TV, Smartphones. Die jeweils gĂĽltige Produktliste in der App ist massgebend und kann jederzeit angepasst werden.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie den Datenschutzbestimmungen von yallo. Folgende Daten werden im Rahmen des Empfehlungsprogramms verarbeitet: Name, Vorname, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse der angeworbenen Person sowie Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail und IBAN des Anwerbers. Die Daten werden ausschliesslich zu folgenden Zwecken genutzt: Prüfung und Abwicklung der Empfehlung; Kontaktaufnahme mit der angeworbenen Person; Auszahlung von Prämien an den Anwerber; Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Meldepflichten (z. B. Steuerrecht, Buchführung). Personendaten werden so lange gespeichert, wie dies für die Abwicklung des Empfehlungsprogramms sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur an mit yallo verbundene Unternehmen innerhalb der Sunrise-Gruppe oder an gesetzlich verpflichtete Stellen. Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht. Der Anwerber ist verpflichtet, die Einwilligung der angeworbenen Person vor der Datenweitergabe einzuholen und auf Verlangen von yallo nachzuweisen. Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit gemäss DSG. Entsprechende Anfragen sind an die Datenschutzstelle von yallo zu richten. Kommunikation und Newsletter: yallo ist berechtigt, dem Anwerber transaktionsbezogene Mitteilungen (z. B. Bestätigungen, Status-Updates, Auszahlungshinweise) per E-Mail oder Push-Nachricht zuzustellen. Darüber hinaus kann yallo dem Anwerber Informationen zu Neuigkeiten, Promotionen und Angeboten zusenden. Eine Abmeldung von solchen Mitteilungen ist jederzeit über den in den Nachrichten enthaltenen Abmeldelink oder direkt in der App möglich.
10. Einverständnis der angeworbenen Personen
Der Anwerber garantiert, dass die ausdrückliche Einwilligung der angeworbenen Person vorliegt. Der Anwerber muss diese Einwilligung auf Verlangen von yallo nachweisen können. Ohne gültige Einwilligung ist keine Teilnahme möglich. Der Anwerber haftet für Datenschutzverstösse, die durch unrechtmässige Datenerfassung oder Weitergabe entstehen.
11. Schlussbestimmungen
Auf diese Nutzungsbedingungen ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist ZĂĽrich. yallo kann das Programm jederzeit anpassen oder einstellen. yallo c/o Sunrise Communications AG, BinzmĂĽhlestrasse 130, 8050 ZĂĽrich. Stand: Oktober 2025.